Grundbuch- und Firmenbuchabfrage
Das Grundbuch und das Firmenbuch sind in Form elektro-nischer Datenbanken geführt. Der Notar fertigt als Gerichts-kommissär amtliche Auszüge aus dem Grundbuch
oder Firmenbuch an und bestätigt dadurch die Echtheit des Auszugs und des Inhalts.